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   BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21   

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https://dejure.org/2022,4559
BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21 (https://dejure.org/2022,4559)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21 (https://dejure.org/2022,4559)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21 (https://dejure.org/2022,4559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 5 Satz 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 100 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 100 VwGO, § 100 Abs. 3 Satz 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO, § 60 Abs. 1 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Befugnis zum Führen die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Befugnis zum Führen die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2022, 3808
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    a) Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung ist nur zu gewähren, wenn der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17 u.a., BGHZ 217, 199 Leitsatz).

    b) Die Gewährung der Wiedereinsetzung für den Fall, dass der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig vor Ablauf der nicht mehr verlängerbaren Frist einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und ihm diese ohne sein Verschulden nicht vor Fristablauf gewährt worden ist, gründet sich darauf, dass der Prozessbevollmächtigte vor Einsicht in die gerichtlichen Akten eine abschließende Begründung nicht in jedem Fall vorlegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17 u.a., BGHZ 217, 199 Rn. 10).

    bb) Zum anderen wird die Erforderlichkeit einer Akteneinsicht vor einer abschließenden Begründung wesentlich darauf gestützt, dass sich eventuelle Verfahrensfehler nicht notwendig bereits aus dem angefochtenen Urteil und den dem Prozessbevollmächtigen zur Verfügung stehenden Unterlagen, sondern erst aus den Gerichtsakten ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - III ZB 81/17, BGHZ 217, 199 Rn. 10).

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Um in der Berufungsinstanz erfolgreich die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder die Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes rügen zu können, muss jedoch zunächst die mündliche Verhandlung gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beantragt worden sein (vgl. ausführlich dazu BayVGH, NJW 2021, 3343 Rn. 5 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 2003, 902, 903).
  • BFH, 14.10.2010 - II S 24/10

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland -

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Zudem fehlt den Anträgen auf Akteneinsicht vom 25. und 26. November 2021 das Rechtsschutzbedürfnis, da die Akten nicht mehr geeignet sind, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Mai 2007 - III S 37/06 (PKH), juris Rn. 10 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BFH, 11.05.2007 - III S 37/06

    Notanwalt

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Zudem fehlt den Anträgen auf Akteneinsicht vom 25. und 26. November 2021 das Rechtsschutzbedürfnis, da die Akten nicht mehr geeignet sind, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Mai 2007 - III S 37/06 (PKH), juris Rn. 10 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 6 ZB 20.980

    Kein Gehörsverstoß wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Entsprechend besteht - nach näherer Maßgabe des Art. 100 VwGO - lediglich ein Anspruch auf die in zumutbarer Weise eröffnete Gelegenheit, sich vom Akteninhalt Kenntnis zu verschaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 6 ZB 20.980, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 10 ZB 21.1128

    Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei angefochtenem Gerichtsbescheid

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Um in der Berufungsinstanz erfolgreich die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör oder die Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes rügen zu können, muss jedoch zunächst die mündliche Verhandlung gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO beantragt worden sein (vgl. ausführlich dazu BayVGH, NJW 2021, 3343 Rn. 5 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 2003, 902, 903).
  • VGH Bayern, 11.02.2016 - 7 CE 16.10077

    Verwerfung einer Beschwerde wegen Versäumung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Die Akteneinsichtsgesuche vom 25. und 26. November 2021 unterbrachen den Lauf der Frist nicht, weil sie das Verschulden des Klägers im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO nicht entfallen ließen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 7 CE 16.10077, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.05.1998 - 20 ZB 98.1342
    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21
    Zudem fehlt den Anträgen auf Akteneinsicht vom 25. und 26. November 2021 das Rechtsschutzbedürfnis, da die Akten nicht mehr geeignet sind, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 11. Mai 2007 - III S 37/06 (PKH), juris Rn. 10 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Aus diesem Grund fehlte den Anträgen des Klägers auf Übersendung von Abschriften der Akten das Rechtsschutzbedürfnis, denn diese Anliegen waren unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung seines Rechtsschutzziels zu dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 17; BFH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - X B 55/06, juris Rn. 12 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von

    Aus diesem Grund fehlte den Anträgen des Klägers auf Übersendung von Abschriften der Akten das Rechtsschutzbedürfnis, denn diese Anliegen waren unter keinem Gesichtspunkt geeignet, der Verwirklichung seines Rechtsschutzziels zu dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 17; BFH, Beschlüsse vom 20. Juni 2006 - X B 55/06, juris Rn. 12 und vom 14. Oktober 2010 - II S 24/10 (PKH), juris Rn. 19; BayVGH, Beschluss vom 18. Mai 1998 - 20 ZB 98.1342, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 14/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aus

    Dieses Recht ist Ausfluss des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und soll sicherstellen, dass die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens die Gelegenheit haben, zu den in den Akten dokumentierten Umständen Stellung nehmen zu können, bevor das Gericht diese zur Grundlage seiner Entscheidung macht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2022 - AnwZ (Brfg) 7/22, juris Rn. 19; vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 13).

    Entsprechend besteht lediglich ein Anspruch auf die in zumutbarer Weise eröffnete Gelegenheit, sich vom Akteninhalt Kenntnis zu verschaffen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, aaO mwN).

  • BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Entsprechend besteht - nach näherer Maßgabe des § 100 VwGO - lediglich ein Anspruch auf die in zumutbarer Weise eröffnete Gelegenheit, sich vom Akteninhalt Kenntnis zu verschaffen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 6 ZB 20.980, juris Rn. 17; zum Ganzen auch: BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, BeckRS 2022, 3808 Rn. 13; vom 28. Februar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 30 ff.).
  • BGH, 22.06.2022 - AnwZ (Brfg) 7/22

    Erhebung des Kammerbeitrags durch die Rechtsanwaltskammer für das Jahr 2021 in

    Das Akteneinsichtsrecht ist Ausfluss des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und soll sicherstellen, dass die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens die Gelegenheit haben, zu den in den Akten dokumentierten Umständen Stellung nehmen zu können, bevor das Gericht diese zur Grundlage seiner Entscheidung macht (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2022 - AnwZ (Brfg) 28/21, juris Rn. 13; Schoch/Schneider/Rudisile, VwGO, Stand: Juli 2021, § 100 Rn. 3).
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